Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für Neubauimmobilien in Höhe von jährlich 5 % für Neubaugebäude, die Effizienzhausstandard 40 (EH40) plus Nachhaltigkeitssiegel QNG erreichen, kann über einen Gesamtzeitraum von 4 Jahren zusätzlich in Anspruch genommen werden. Für Kapitalanleger:innen bietet das Wachstumschancengesetz somit besonders attraktive, finanzielle Anreize ihre Investitionskosten steuerlich abzusetzen.
Insbesondere durch Kombination der degressiven AfA und der Sonder-AfA können Sie Ihre Rendite wirtschaftlich optimieren und somit maximal 10 % der Investitionskosten in den ersten vier Jahren steuermindernd absetzen.
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